Jus connubii (lat.), Recht, mit den Angehörigen eines andern Staats oder Stammes eine rechtsgültige Ehe einzugehen. Die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern in Rom sowie zwischen Römern und Ausländern war lange Zeit nicht zulässig. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html